Private Krankenversicherung (PKV) - Ihre Berliner Versicherungsmakler beraten Sie gerne.
Das Leistungsspektrum einer Privaten Krankenversicherung (PKV) liegt weit über dem, was das der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet. So erhalten Sie unter anderem bevorzugte Behandlung bei Arzt- oder Klinikbesuchen, freie Arztwahl und volle Kostenerstattung - ggf. auch bei alternativen Behandlungsmethoden.
Je nach Tarifwahl steht Ihnen außerdem Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl und Beitragsrückerstattung zu.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
In der PKV erfolgt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt die Behandlung und die Therapie ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgegeben sondern kann vom Arzt, in Abstimmung mit dem Patienten, weitgehend frei bestimmt werden.
Der Arzt stellt seine Rechnung dann nach der Gebührenordnung für Ärzte/ Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Die Rechnung stellt der Arzt dem Patienten, da dieser sein Vertragspartner ist. Behandlungskosten eines Arztbesuches werden im Rahmen einer eventuellen Selbstbeteiligung (seit dem 1. Januar 2009 max. 5000 € p.a.) vom Versicherungsnehmer übernommen.Der darüber hinausgehende Betrag wird dem Versicherungsnehmer von der Krankenversicherung erstattet, der Versicherungsnehmer bezahlt daraufhin den Arzt.
Bei einer Krankenhausbehandlung rechnet das Krankenhaus im Normalfall direkt mit der Krankenversicherung ab, da der Versicherte durch seine Unterschrift auf der Versichertenkarte alle Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abgibt. In der Apotheke geht der Versicherte meist in Vorleistung, da wenige Apotheken Medikamente auf Rechnung verkaufen.
Die private Krankenversicherung und deren Formen
Man unterscheidet bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) zwischen:
- Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten)
- Teilversicherung (Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten, z.B. bei Beamten)
- Zusatzversicherung (Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung, z.B.: Zahnzusatzversicherung, Ergänzungsversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Auslandskrankenversicherung, etc.)
Beiträge in der PKV
Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach folgenden Kriterien:
- Geschlecht
- Eintrittsalter des Versicherten (je jünger um so günstiger die Beiträge)
- Berufsgruppe (z.B. Vergünstigungen für Angehörige des Öffentlichen Dienstes)
- Tarifliche Leistungen (Höhere Beiträge bspw. für Chefarztbehandlung oder Heilpraktikerleistungen)
- Gesundheitszustand (Risikozuschläge bei Vorerkrankungen)
Den Versicherungsschutz können Sie auf Ihren Bedarf abstimmen und die Höhe Ihrer Beiträge so beeinflussen. Für Kinderlose, Singles und Gutverdienende ist die PKV meist sehr viel preiswerter als die GKV.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden hier Altersrückstellungen gebildet, das heißt vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern, bleibt der Beitrag für den Versicherten dennoch gleich.
Die PKV ist auch demographiesicher, da die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen. Beitragsanpassungen erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten. Die Altersentwicklung wird sich auch in diesen Tarifgruppen in der Risikokalkulation niederschlagen und daher ebenso zu höheren Beiträgen führen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht für alle im selben Maße.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz wird der bislang beschränkte Abzug der Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer dahingehend erweitert, dass seit dem Jahr 2010 unbegrenzt sämtliche Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) als Sonderausgaben die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern, sofern die Leistungen der Grundversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung entsprechen. Beiträge für Zusatzleistungen (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus) sind nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
Wer kann sich privat versichern?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:
- Angestellte/ Arbeitnehmer und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 50.850€ (49.500€ waren es in 2011) im Jahr erreicht,
- Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und
- Selbstständige und Freiberufler ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
Neuregelungen für die private Krankenversucherung seit 2010
Die Drei-Jahres-Regelung ist weggefallen!
Mit der Gesundheitsreform 2010 wurde die alte Rechtslage wieder eingeführt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr übersteigen wird.
Weil die Neuregelung bereits am 31.12.2010 in Kraft getreten ist, schieden bereits Ende des Jahres 2010 auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze erstmalig im Jahr 2010 überschritten hatte. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze lag im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wurde zum 1.1.2011 auf 49.500 Euro gesenkt. Zum 1.1.2012 wurde sie erhöht und liegt nun bei 50.850€.
Die private Krankenversicherung (PKV) und mögliche Beitragserhöhung
Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht erfreulich und führen oft zu übereilter Kündigung.
Warum werden die Beiträge erhöht?
Für die Erhöhung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind unterschiedliche Faktoren verantwortlich. Es gibt planbare Anpassungen. Diese finden in den Kindertarifen statt oder nach Ausbildungsende bei Beamtenanwärtern. Diese "geplanten" Anpassungen sind an ein festes Ereignis oder das Überschreiten eines bestimmten Alters gebunden und somit vorher bekannt.
Weiterhin gibt es daneben die klassischen, ungeplanten Beitragsanpassungen. Bei einigen Gesellschaften finden diese mitten im Jahr, bei den meisten aber zum 1. Januar des Folgejahres statt. Der Versicherer informiert den Kunden dann schriftlich über die neuen Beiträge.
Gründe für eine ungeplante Beitragsanpassung
- gestiegene Lebenserwartung
- steigende Ausgaben
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, wo die Leistungen durch den Gesetzgeber verändert werden können, sind diese in der Privaten Krankenversicherung (PKV) garantiert und vertraglich vereinbart. Kalkulieren kann der Versicherer jedoch nur die Kosten, die ihm zum Zeitpunkt der Tarifeinführung bekannt sind.
Steigen nun die Kosten schneller an als erwartet, so müssen diese umgelegt werden. Würde der Versicherer das nicht tun, so liefe er Gefahr "pleite" zu gehen und seine Leistungsversprechen nicht mehr einhalten zu können.
- Fehlkalkulation
Bei der Einführung eines neuen Tarifs hat der Versicherer mehrere Aufgaben zu bewältigen. Zum Einen soll der Tarif leistungsfähig sein, gleichzeitig günstig. Ist der Tarif "zu teuer", schließt kein Kunde diesen Tarif ab, ist er aber zu billig, so verärgert man die Neukunden mit der schnellen Beitragsanpassung. Hier einen Mittelweg zu finden, ist nicht einfach. Die einen Unternehmen schaffen das, andere wiederum nicht.
Was ist zu tun bei einer Beitragsanpassung?
Passt die private Krankenversicherung Ihre Beiträge an sollten Sie zunächst einmal Ihren Versicherungsschutz in Ruhe überprüfen. Auch nach Zugang der Beitragserhöhung haben Sie ausreichend Zeit. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Kündigung oder einem voreiligen Wechsel überreden. Sie haben nach Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen.
Erst wenn klar ist, was Sie an Versicherungsschutz wirklich wollen und brauchen, kann über weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung nachgedacht werden.
Dabei sind auch folgende Überlegungen wichtig:
- Ist die gewählte Selbstbeteiligung richtig und passend?
- Sind alle versicherten Zusatzbausteine notwendig und sinnvoll?
- Lassen sich die Tarife innerhalb der Gesellschaft in andere Tarife umstellen?
Kostenlose Beratung
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